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RÜCKERSTATTUNG.

Rechtlicher Hinweis

Als gemeinnütziger Cannabis Social Club werden die Mitgliedsbeiträge der Blazing Chiefs zur Finanzierung der Vereinsaktivitäten sowie zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben für Anbau und Weitergabe gemäß dem Cannabisgesetz (KCanG) verwendet.

Rückerstattungsregelung –
das Wichtigste

Alle Mitgliedsbeiträge – egal ob monatlich oder jährlich – gelten als Beiträge zum Verein und sind nach der Verarbeitung nicht erstattungsfähig. Dies gilt auch für Zahlungen über die Hanf-App oder andere digitale Systeme, die von oder im Namen der Blazing Chiefs bereitgestellt werden.

Wenn ein Mitglied seine Mitgliedschaft kündigt, tritt die Kündigung zum Ende des aktuellen Abrechnungszeitraums in Kraft. Eine anteilige Rückerstattung für die verbleibende Zeit erfolgt nicht.

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